
Rechtliche Bestimmungen
Wer ohne Bewilligung der kantonalen zuständigen Dienststelle archäologisches Fundgut aneignet, begeht eine Straftat.
In der Schweiz und in den einzelnen Kantonen gibt es eine Reihe von Gesetzen, mit denen Sie sich vor dem Gebrauch eines Metalldetektors vertraut machen sollten.
Das gilt übrigens auch in allen anderen Ländern in Europa.
Weiterführende Links zum Thema:
Schweizerisches Zivilgesetzbuch
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a724
Konferenz Schweizerischer Kantonsarchäologinnen und Kantonsarchäologen
https://www.archaeologie.ch/archaeologie_richtlinien_ehrenamtliche_version%2010-2013.pdf
Fachstellen der Archäologie in der Schweiz